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   BVerwG, 24.09.1987 - 2 C 18.87   

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https://dejure.org/1987,5845
BVerwG, 24.09.1987 - 2 C 18.87 (https://dejure.org/1987,5845)
BVerwG, Entscheidung vom 24.09.1987 - 2 C 18.87 (https://dejure.org/1987,5845)
BVerwG, Entscheidung vom 24. September 1987 - 2 C 18.87 (https://dejure.org/1987,5845)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung der Rentenabfindung (VBL-Rente) auf die Beamtenversorgung - Einordnung einer Abfindung der Rente der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) als Rente im Sinne des § 55 Abs. 1 Beamtenvergütungsgesetz (BeamtVG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.06.1986 - 2 C 66.85

    Beamtenrecht - Rentenanrechnung - Ruhensberechnung

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1987 - 2 C 18.87
    Eine Entscheidung des Gesetzgebers dahin, daß aus sachgerechten Gründen bestimmte anderweitige Einkommen im bestimmten Umfang auf die Beamtenversorgung angerechnet werden sollen, kann nur angenommen werden, wenn sie sich aus dem Gesetz klar und eindeutig ergibt (vgl. BVerwGE 74, 285 [BVerwG 26.06.1986 - 2 C 66/85]).
  • BVerwG, 24.09.1987 - 2 C 52.86

    Rentenanrechnung - Beamtenrechtliche Versorgung - Rentenabfindung -

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1987 - 2 C 18.87
    Parallelsache zu BVerwG 2 C 52.86 (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • BVerwG, 01.12.1982 - 2 C 1.82

    Anforderungen an die Verrentung einer Kapitalzahlung - Voraussetzungen für den

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1987 - 2 C 18.87
    Aus dem Urteil des erkennenden Senats vom 1. Dezember 1982 - BVerwG 2 C 1.82 - (Buchholz 232.5 § 61 Nr. 2 = ZBR 1983.271) zu der Anrechnung einer Kapitallebensversicherung auf den wiederaufgelebten Anspruch auf Witwengeld läßt sich nichts für die Gleichbehandlung der Rentenabfindung mit der Rente in § 55 BeamtVG herleiten.
  • BVerwG, 10.06.1981 - 6 C 64.79

    Witwengeld - Kapitalversicherung mit Rentenoption - Kapitallebensversicherung -

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1987 - 2 C 18.87
    Wie der 6. Senat im Urteil vom 10. Juni 1981 - BVerwG 6 C 64.79 - (Buchholz 232.5 § 61 Nr. 1) ausgeführt hat erlangt die Witwe hinsichtlich des Anspruchs auf das wiederaufgelebte Witwengeld nicht uneingeschränkt wieder die Rechtsstellung, die sie vor der zweiten Eheschließung hatte.
  • BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97

    Fortsetzungsfeststellungsklage

    Die einseitige Erledigungserklärung führt nur dann zu der Erledigungsfeststellung durch das Gericht, wenn - ausgehend von dem ursprünglichen Klaganspruch - objektiv ein erledigendes Ereignis eingetreten ist und wenn die beklagte Partei kein beachtenswertes Interesse an einer Klärung zum Ausdruck gebracht hat, daß die Klage von Anfang an keinen Erfolg haben konnte (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 18. April 1986 - BVerwG 8 C 84.84 - ; Urteil vom 3. Juni 1988 - BVerwG 2 C 18.87 - ; Urteil vom 25. April 1989 - BVerwG 9 C 61.88 - ).
  • VG Köln, 25.09.2001 - 14 K 7763/97

    Ausgestaltung der Erledigung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens durch eine

    Die einseitige Erledigungserklärung führt allerdings nur dann zu der Erledigungsfeststellung durch das Gericht, wenn - ausgehend von dem ursprünglichen Klageanspruch - objektiv ein erledigendes Ereignis eingetreten ist und wenn die beklagte Partei kein beachtenswertes Interesse an einer Klärung zum Ausdruck gebracht hat, dass die Klage von Anfang an keinen Erfolg haben konnte, vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 22.01.1998 - 2 C 4/97 - NVwZ 1999, 404 = Buchholz 310 § 161 Nr. 113, vom 18. April 1986 - 8 C 84.84 - Buchholz 310 § 161 Nr. 69; vom 3. Juni 1988 - 2 C 18.87 - Buchholz 310 § 113 Nr. 181 und vom 25. April 1989 - 9 C 61.88 - Buchholz 310 § 161 Nr. 83.
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